Nichterhebungsverfahren

Nichterhebungsverfahren
Zollverfahren, in die  Nichtgemeinschaftswaren bei der Einfuhr übergeführt werden können, ohne dass Einfuhrabgaben erhoben werden. Für N. sieht der Zollkodex (ZK) bei ordnungsgemäßen Verhalten keinen Zollschuldentstehungstatbestand vor.
- Einzelverfahren: (1) Aktive Veredelung: N. bezeichnet zum einen einen aktiven Veredelungsverkehr gemäß Art 114 IIa ZK, bei dem bei Überführung von Nichtgemeinschaftswaren in dieses Verfahren keine Einfuhrabgaben erhoben oder handelspolitische Maßnahmen angewendet werden. Als Alternative dazu steht das Zollrückvergütungsverfahren gemäß Art. 114 IIb ZK ( Zollrückvergütung).
- (2) Weitere Zollverfahren: Ferner werden als N. gemäß Art. 84 Ia ZK das  Versandverfahren, das  Zolllagerverfahren, das  Umwandlungsverfahren und die  vorübergehende Verwendung bezeichnet. Bei der vorübergehenden Verwendung kann es auch zur Teilverzollung kommen.
- Die Zusammenfassung der genannten Zollverfahren unter einem Begriff ist v.a. aus gesetzestechnischen Gründen erfolgt. So gelten für N. gemeinsame Regelungen, z.B. die Möglichkeit, Sicherheitsleistungen gemäß Art. 88 ZK zu erheben.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • aktive Veredelung — 1. Begriff: Die a.V. gehört zu den bedeutendsten wirtschaftlichen Zollverfahren in der Gemeinschaft und dient der internationalen Arbeitsteilung. Im Kern handelt es sich nach Art. 114 ZK um Nichtgemeinschaftswaren, die in das ⇡ Zollgebiet der… …   Lexikon der Economics

  • Zollrechtlich freier Verkehr — Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung. Zollverfahren nennt man die zollrechtliche Behandlung einer… …   Deutsch Wikipedia

  • Zollverfahren — nennt man die zollrechtliche Behandlung einer Warensendung bei der – auch nur vorübergehenden – Einfuhr oder Ausfuhr von Waren. Nichtgemeinschaftswaren, also solche Waren, bei denen der Abgangs oder Zielort der Sendung nicht in der Europäischen… …   Deutsch Wikipedia

  • Gemeinschaftswaren — Zollrecht Gemeinschaftswaren gemäß Artikel 4 Nr. 7 Zollkodex (ZK): – sind Waren, die unter bestimmten Voraussetzungen vollständig im Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft gewonnen oder hergestellt worden sind, ohne dass ihnen aus nicht zum… …   Deutsch Wikipedia

  • vorzeitige Ausfuhr — Art. 115 Ib ZK trägt dem Erfordernis moderner Produktions und Dispositionsmethoden Rechnung und erlaubt bei der ⇡ aktiven Veredelung im ⇡ Nichterhebungsverfahren, die aus Ersatzwaren hergestellten ⇡ Veredelungserzeugnisse schon vor Einfuhr der… …   Lexikon der Economics

  • Abrechnung — 1. Allgemein: Rechnerische Ermittlung und Rechenschaftslegung über die Ergebnisse eines durchgeführten Geschäfts oder einer Vermögensverwaltung. 2. Zahlungsverkehr: ⇡ Clearing. 3. Lohn und Gehalts A.: Schriftlicher Beleg über den Betrag des… …   Lexikon der Economics

  • Ausgleichszinsen — Bei Waren in der ⇡ aktiven Veredelung (Nichterhebungsverfahren) oder in der vorübergehenden Verwendung sind beim Entstehen einer Zollschuld grundsätzlich sog. A. zu zahlen, um den finanziellen Vorteil auszugleichen, der durch die spätere… …   Lexikon der Economics

  • Einfuhr — Import. I. Allgemein:1. Begriff: Entgeltlicher und unentgeltlicher Bezug von ⇡ Waren und/oder ⇡ Dienstleistungen aus dem Ausland. 2. Arten: a) Direkte E. (unmittelbare E.): E. der Selbstverbraucher, z.B. der weiterverarbeitenden Industrie, die… …   Lexikon der Economics

  • Einfuhrzoll — der für eingeführte Waren (⇡ Einfuhr) aufgrund von zollrechtlichen und tariflichen Vorschriften zu erhebende ⇡ Zoll. Mittels der Überführung in Nichterhebungsverfahren (z.B. Zolllagerverfahren) kann die Zollschuldentstehung vermieden oder… …   Lexikon der Economics

  • Kleineinfuhr — Gebietsansässige und Gebietsfremde dürfen ohne Einfuhrgenehmigung Waren der gewerblichen Wirtschaft bis zu einem Wert von 1.000 Euro je Einfuhrsendung und Waren der Ernährung und Landwirtschaft (außer Saatgut) bis zu einem Wert von 125 Euro… …   Lexikon der Economics

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